Ab sofort gilt im ganzen Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerverbot im Freien

Die wenigen Niederschläge vom Wochenende haben die aktuelle Situation nicht verändert, weshalb die Waldbrandgefahrenstufe in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf Stufe 5 (sehr gross) erhöht wird.

Im Freien besteht ein absolutes Feuerverbot. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist verboten.

Der Kanton BaselLandschaft erlässt für das ganze Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 31. Juli / 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art.

Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot. Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  1. Im ganzen Kanton Basel-Landschaft ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
  2. Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohleund Einweggrills sowie Cheminées.
  3. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen.
  4. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  5. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist verboten.
  6. Das Steigenlassen von "Heissluftballons / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  7. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Waldoder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Die Wasserführung der Gewässer ist zur Zeit sehr gering. Bei den meisten Gewässern ist die Voraussetzung für eine Wasserentnahme nicht mehr gegeben. Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind ab sofort nicht mehr erlaubt, da das Betreten der Gewässer oder die Entnahme aus Vertiefungen bei den durch die hohen Wassertemperaturen bereits gestressten Fischen zusätzlichen Stress mit möglicherweise tödlichen Folgen verursachen kann. Wegen der Fischpopulation in der Birs zwischen der Redingbrücke und der Birsfelder Hauptstrasse wird empfohlen, auf das Baden zu verzichten.

Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft.

Das absolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Kriesenstabs Baselland

Der Kantonale Krisenstab erlässt, gestützt auf §5 Abs. 3 lit. d des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft, in Absprache mit den Fachspezialisten ab 26. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.

  1.  Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 200 Meter). Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.). Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  2. Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern – sofern vom Gemeindereglement gestattet - ist nur erlaubt in einem Abstand von mindestens 200 Meter vom Wald und Waldrand.
  3. Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldrand haben.
  4. Das Steigenlassen von "Heissluftballons / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbst-gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Auf folgender Karte ist erkennbar welche Bereiche von Duggingen betroffen sind, Feuer entfachen und Feuerwerkskörper zünden ist in dem roten Bereich strengstens untersagt und kann mit einer Busse bis zu CHF 10‘000.- bestraft werden!

Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Kriesenstabs Baselland

 

Nachdem unsere Homepage veraltet und nicht mehr auf dem neusten Stand war, präsentieren wir Ihnen nun die neue Website der Feuerwehr Duggingen.

Wir freuen uns Sie auf der modernisierten Website mit Neuigkeiten, Bildern und nützlichen Informationen zu versorgen.

Die Homepage befindet sich noch im Aufbau und wird laufend mit Inhalt ergänzt. Sollten Sie Fehler finden oder Anregungen haben können Sie uns gerne über das Kontaktformular anschreiben.

Im Rahmen der Regiofeuerwehr (Feuerwehr Klus, Reinach, Dornach & Duggingen) fand am 16.06.2018 die Regio-Übung Incendium statt.

Annahme war eine Feuersbrunst auf dem Schlatthof in Aesch. Hierbei galt es Feuer zu bekämpfen, einen Wassertransport von Reinach her aufzubauen, aber auch Menschen- und Tierrettungen durchzuführen. Ebenfalls konnte die Zusammenarbeit der Feuerwehren auf Stufe Einsatzleiter / Abschnittsoffizier beübt werden um noch besser auf Grossereignisse vorbereitet zu sein.

Am Samstag dem 02.06.2018 begann der Tag für das Kader schon um 06:00 Uhr. Sie machten sich auf den weg um auf dem Gelände des Kantonalen Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken AG die Übung vorzubereiten. 

In drei Gruppen aufgeteilt wurden drei Übungen absolviert um den Einsatz unter Atemschutz zu üben.